Die UK Bremen ist gesetzlicher Unfallversicherungsträger für das Land Bremen und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Die gesetzliche Unfallversicherung ist wie die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein Bereich des deutschen Sozialversicherungssystems und keine gewinnorientierte private Versicherung.
Die UK Bremen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und besitzt Satzungsautonomie. Sie wird hinsichtlich der laufenden Verwaltungsgeschäfte gerichtlich und außergerichtlich vom Geschäftsführer vertreten und ist Mitglied der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie der VGplus.
Vom Dienstsitz in der Bremer Überseestadt aus kümmern sich 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die Anliegen der Mitgliedsunternehmen und der Versicherten.
Versichert sind bei der UK Bremen insbesondere die Beschäftigten des Bremischen öffentlichen Dienstes, Kinder in Kindertagesstätten, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Haushaltshilfen, ehrenamtlich Tätige sowie Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig werden. Die Kosten für den Versicherungsschutz tragen die Mitgliedsunternehmen. Die Versicherten selbst zahlen keine Beiträge.
Die wichtigste Aufgabe der UK Bremen besteht in der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. In diesem Rahmen unterstützt sie aktiv die Mitgliedsunternehmen, berät zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, informiert über die Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen und bietet vielfältige Seminare an.
Trotz aller Erfolge in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz kann es zu Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten kommen. Dann kümmert sich die UK Bremen um eine umfassende medizinische Versorgung, eine gleichberechtigte Teilhabe und erforderlichenfalls auch um Pflegeleistungen. Weiterhin erhalten Versicherte und Hinterbliebene im Schadensfall finanzielle Leistungen, bis hin zu einer lebenslangen Rente.
Die UK Bremen finanziert sich über die Beiträge ihrer Mitgliedsunternehmen. Damit verbunden ist die sogenannte Haftungsablösung, denn mit der Beitragszahlung geben die Arbeitgeber die Haftung bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten an die UK Bremen ab - und diese entschädigt umfassend den erlittenen Gesundheitsschaden der Versicherten. Die Versicherten können das Unternehmen dann - außer bei vorsätzlichem Handeln - nicht auf Schadensersatz verklagen. Das sichert den Betriebsfrieden und gibt dem Unternehmen finanzielle Sicherheit.