Die Vertreterversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan UK Bremen. Sie beschließt beispielsweise die Satzung, die Unfallverhütungsvorschriften sowie den Haushalt und wählt den Vorstand. Trotz dieser legislativen Befugnisse bedürfen einige ihrer Beschlüsse der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Der Vorsitz wechselt zwischen dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden jedes Jahr im Oktober.
Herr Markus Rohdenburg - Gruppe der Versicherten
Herr Holger Clausen - Gruppe der Arbeitgeber