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Versicherungsfälle

Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Arbeitsunfälle, inklusive der Wegeunfälle, sowie die Berufskrankheiten.

Mit dem Begriff des Versicherungsfalls wird ein bestimmtes oder das Zusammentreffen mehrerer Geschehnisse im Leben der Versicherten umschreiben, deren Eintreten eine Gefährdung für die Versicherten darstellt. Gegen diese Gefährdung richtet sich der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Vorliegen eines Versicherungsfalls ist grundlegende Voraussetzung für die Leistungsgewährung.