Wer zum – in der Regel – kraft Gesetzes begründeten Kreis der versicherten Personen gehört, kann bei Eintritt eines Versicherungsfalls Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf viele verschiedene Personengruppen. Wir haben die gängigsten Situationen für Sie zusammengefasst. Zu den versicherten Personen gehören neben den Beschäftigten und den Kindern in Tageseinrichtungen, Schulkindern und Studierenden auch ehrenamtlich Tätige sowie weitere Personen, die im Dienste der Öffentlichkeit tätig werden.
Für weitere Erläuterungen rund um den Versicherungsschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.