Wenn Sie uns einen Unfall oder den Verdacht auf eine Berufskrankheit anzeigen wollen, nutzen Sie bitte unsere Webformulare. Diese finden Sie unter unseren Onlinediensten.
Wenn Sie uns schriftlich einen Unfall anzeigen wollen, nutzen Sie bitte die unten aufgeführten PDF-Formulare. Bitte nehmen Sie die entsprechenden Einträge vor, drucken Sie die Formulare aus und senden Sie uns diese zu.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollten Sie uns keine Unfallanzeigen oder Berufskrankheiten-Anzeigen per E-Mail oder Fax senden!
Die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Schülerunfällen werden ab dem 1. Januar 2028 nur noch digital als Datensatz möglich sein. Wir empfehlen bereits jetzt, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Schülerunfälle online über unsere Webformulare anzuzeigen. Diese finden Sie unter unseren Onlinediensten.
In der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 können Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden. Der Grund dafür ist die Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV), die am 20.07.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Unfallanzeige für Beschäftigte und sonstige Versicherte (pdf, 179 KB)
Wenn sich der Unfall auf dem Weg vom oder zum Ort der Tätigkeit ereignet hat, fügen Sie der Unfallanzeige bitte ergänzend auch einen ausgefüllten Wegeunfallfragebogen bei:
Wegeunfallfragebogen (pdf, 489.6 KB)
Wenn Sie uns den Verdacht auf eine Berufskrankheit schriftlich anzeigen wollen, nutzen Sie bitte die unten aufgeführten PDF-Formulare. Bitte nehmen Sie die entsprechenden Einträge vor, drucken Sie die Formulare aus und senden Sie uns diese zu.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollten Sie uns keine Unfallanzeigen oder Berufskrankheiten-Anzeigen per E-Mail oder Fax senden!
Die Meldungen von Berufskrankheiten werden ab dem 1. Januar 2028 nur noch digital als Datensatz möglich sein. Wir empfehlen bereits jetzt, Berufskrankheiten online über unsere Webformulare anzuzeigen. Diese finden Sie unter unseren Onlinediensten.
In der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 können Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden. Der Grund dafür ist die Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV), die am 20.07.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit (pdf, 144.4 KB)