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Satzung

Mit der Satzung regelt die UK Bremen als selbständiger staatlicher Verwaltungsträger die eigenen Angelegenheiten. Die Satzung wird von der Vertreterversammlung beschlossen und bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Für die Satzung ist eine öffentliche Bekanntmachung vorgeschrieben.

Die Satzung der UK Bremen enthält zum Beispiel wichtige Festlegungen zur Beitragszahlung und zur Gewährung von Mehrleistungen. Mit der Satzung können die zum eigenen Aufgabenbereich gehörenden Angelegenheiten nur innerhalb der Grenzen der Ermächtigungsnorm geregelt werden.

Die Satzung ist in der Rechtsqualität einem Gesetz untergeordnet, sodass bei einem Konflikt mit einem Gesetz dieses vorgeht.

Die aktuelle Satzung der UK Bremen können Sie sich auf der Seite "Informationsmaterial" herunterladen.