Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden. Das Onlinezugangsgesetz ist die rechtliche Grundlage für das bisher größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik.
Die UK Bremen hat bereits viele Verwaltungsleistungen digitalisiert. Zur Nutzung dieser Onlinedienste werden Sie an das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung weitergeleitet. Beim Aufbau der Formulare tritt daher eine kurze Verzögerung ein. Die Daten werden der UK Bremen verschlüsselt zugestellt.
Die nachfolgenden Formulare wurden so aufbereitet, dass grundsätzlich keine Registrierung erforderlich ist.
Hintergrund ist, dass bisher erst wenige der nach dem Onlinezugangsgesetz vorausgesetzten Nutzerkonten eingerichtet wurden.
Eine Registrierung für Privatpersonen über das Nutzerkonto des Bundes (BundID bzw. DeutschlandID) oder für Unternehmen über „Mein Unternehmenskonto“ erhöht jedoch den Funktionsumfang (beispielsweise Datenübernahme aus dem Nutzerkonto, Rückmeldung der Verwaltung in das Nutzerkonto-Postfach) und die Anzahl der zur Verfügung stehenden Formulare.
Weitere Informationen zu den Nutzerkonten erhalten Sie hier:
Sofern Sie Anträge mit einer Identifizierung und Authentifizierung über ein Nutzerkonto stellen wollen, rufen Sie das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung direkt auf, wählen das entsprechende Formular aus, nehmen den Login mit dem jeweiligen Nutzerkonto vor und wählen die UK Bremen als zuständigen Unfallversicherungsträger aus.
Hat sich ein Arbeits- oder Wegeunfall ereignet und tritt eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder der Tod einer versicherten Person ein, muss der Unternehmer, die Unternehmerin oder eine bevollmächtigte Person den Unfall melden.
Unfälle infolge einer Tätigkeit, die mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängen, und Wegeunfälle (zum Beispiel ein Unfall auf dem Weg zur Schule) sind innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, wenn eine ärztliche Behandlung notwendig war oder eine versicherte Person zu Tode gekommen ist.
Unfallanzeige für Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende
Liegen Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer Anhaltspunkte vor, dass bei versicherten Personen Ihres Unternehmens eine Berufskrankheit vorliegen könnte, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzuzeigen.
Hier haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Anliegen auf elektronischem Wege zu übermitteln und Belege per Datei-Upload einzureichen (unterstützte Dateiformate: pdf, jpeg, jpg, jpe, png; es können max. 5 Dateien mit je max. 10 MB hochgeladen werden).
Hier haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Anliegen auf elektronischem Wege zu übermitteln. Sind Ihnen zum Beispiel Reisekosten zur medizinischen Behandlung entstanden, können Sie Ihre Belege per Datei-Upload einreichen (unterstützte Dateiformate: pdf, jpeg, jpg, jpe, png; es können max. 5 Dateien mit je max. 10 MB hochgeladen werden).
Bei einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall sowie bei einer anerkannten Berufskrankheit erstatten wir Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die entstandenen Kosten für eine Haushaltshilfe oder für die Kinderbetreuung.
Wenn bei einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall ein von der versicherten Person benutztes Hilfsmittel (zum Beispiel Hörgerät, Brille oder Prothese) beschädigt wurde oder verloren gegangen ist, können wir Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen den Schaden durch die Übernahme der Reparaturkosten ersetzen oder eine Ersatzbeschaffung vornehmen.
Ein Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe kann bestehen, wenn Versicherte aufgrund eines anerkannten Arbeits-, Wege- oder Schulunfalls
oder einer anerkannten Berufskrankheit infolge der Art oder der Schwere des Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend auf die Benutzung und/oder den Umbau eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind.
Wenn Sie einer Person in einer gefährlichen Situation geholfen haben und dabei selbst zu Schaden gekommen sind, können Sie mit diesem Formular Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und den Ersatz von Sachschäden beantragen.
Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss grundsätzlich vom Unternehmen angezeigt werden. Versicherte können einen bestehenden Verdacht aber dennoch eigenständig beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden.
Wenn Sie in Ihrem privaten Haushalt Hilfskräfte beschäftigen, sind Sie verpflichtet, für den Unfallversicherungsschutz Ihres Hauspersonals zu sorgen. Bitte beachten Sie das Merkblatt zur gesetzlichen Unfallversicherung für Beschäftigte in privaten Haushalten (pdf, 186.9 KB).
Wenn Sie in Ihrem privaten Haushalt Hilfskräfte beschäftigen, können Sie uns mit diesem Onlineformular Änderungen anzeigen.
Wenn Sie in Ihrem privaten Haushalt Hilfskräfte beschäftigen, können Sie mit diesem Onlineformular die Abmeldung Ihrer Haushaltshilfe vornehmen.
Wenn Sie eine versicherte Person der UK Bremen behandeln oder betreuen (Schul-, Arbeits-, Wegeunfall oder Berufskrankheit), können Sie uns datenschutzkonform zum Beispiel Berichte, Befunde oder Verordnungen senden. Bitte nutzen Sie für jeden Versicherungsfall ein separates Onlineformular.
Die UK Bremen ist auch per KIM beziehungsweise KIM-UV erreichbar.
Die KIM-Adresse der UK Bremen lautet: kim-uv@ukbremen.kim.telematik