Die EAP wurde Anfang der 1990er Jahre entwickelt und ist besonders zur Behandlung von Arbeitsunfallfolgen sowie drohender oder bestehender Berufskrankheiten des Haltungs- und Bewegungsapparates geeignet. Die EAP ist mittlerweile fester Bestandteil der ambulanten Heilbehandlung. Dabei wird wohnortnah eine intensivierte physiotherapeutische Behandlung mit einem muskulären Aufbautraining kombiniert. Ziel der EAP ist die Erhaltung beziehungsweise die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
An der EAP werden ausschließlich geeignete Rehabilitationszentren beteiligt. Diese müssen besondere personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen. Bundesweit sind über 550 ambulante Rehabilitationszentren in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden dabei mehr als 30.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger behandelt.