Mitgliedsunternehmen der UK Bremen sind das Land Bremen und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie deren rechtlich selbständigen Unternehmen, sofern bei diesen eine öffentliche Beteiligung überwiegt.
Wenn in privaten Haushalten Haushaltshilfen, Babysitter, Reinigungskräfte, Gartenhilfen oder Pflegepersonen beschäftigt werden, sind auch die privaten Haushalte Mitgliedsunternehmen der UK Bremen.
Die für die Erledigung der Aufgaben der UK Bremen benötigten finanziellen Mittel werden fast ausschließlich durch die Beitragszahlung der Mitgliedsunternehmen aufgebracht. Diese Beiträge werden jährlich mit dem Haushaltsplan so bemessen, dass sie die Kosten der UK Bremen für die Prävention, für die Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die Verwaltungskosten decken und sicherstellen, dass Betriebsmittel zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen bereitgehalten werden können. Die UK Bremen unterliegt keiner Gewinnerzielungsabsicht.
Mit der Beitragszahlung geben die Unternehmen die Haftung bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten an die UK Bremen ab. Von den Versicherten werden keine Beiträge erhoben. Mit dieser Haftungsübernahme ist verbunden, dass die Versicherten bei Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit die Unternehmen - außer bei vorsätzlichem Handeln - nicht auf Schadensersatz verklagen können. Das sichert den Betriebsfrieden und gibt dem Unternehmen finanzielle Sicherheit.
Diese Haftungsablösung gilt auch für die privaten Haushalte. Für die Beschäftigten in den privaten Haushalten wird von den Haushaltsführenden jährlich ein von der Vertreterversammlung der UK Bremen festgesetzter einheitlicher Betrag je Beschäftigten erhoben.