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Illustration von mehreren Viren, in hellblau
© Can Stock Photo / Arsgera

Langzeitfolgen von COVID-19

Auch Wochen und Monate nach einer Erkrankung an COVID-19 können gesundheitliche Langzeitfolgen bestehen.

Long COVID ist der Oberbegriff für gesundheitliche Langzeitfolgen, die nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sein können. Long COVID umfasst Symptome, die mehr als vier Wochen nach Ansteckung mit dem Coronavirus fortbestehen, sich verschlechtern oder neu auftreten. Beschwerden, die noch nach drei Monaten bestehen und mindestens zwei Monate lang anhalten oder wiederkehren, werden als Post-COVID-Syndrom bezeichnet.

Allgemeine fachlich gesicherte Informationen zum Thema erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitlich Aufklärung unter https://www.longcovid-info.de/.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus und eine folgende Erkrankung an COVID-19 eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall sein.

Unter der Nummer 3101 der Berufskrankheitenliste werden Personen erfasst, die infolge ihrer Tätigkeit im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert werden und deshalb an COVID-19 erkranken. Gleiches gilt für Personengruppen, die bei ihrer versicherten Tätigkeit der Infektionsgefahr in einem ähnlichen Maße besonders ausgesetzt waren.

Erfolgt eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infolge einer versicherten Tätigkeit, ohne dass die Voraussetzungen einer Berufskrankheit vorliegen, kann die Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellen. Dies setzt voraus, dass die Infektion auf die jeweilige versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist (zum Beispiel Beschäftigung, Hochschul- oder Schulbesuch, Ausübung bestimmter Ehrenämter, Hilfeleistung bei Unglücksfällen).

Weitere Hintergrundinformationen zum Thema erhalten Sie auf der entsprechenden Webseite im Mediencenter der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist in drei Bereiche unterteilt.

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind zuständige Unfallversicherungsträger für die gewerbliche Wirtschaft.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gewährleistet den Unfallversicherungsschutz für die Landwirtschaft.

Die Unfallkassen und Gemeinde-Unfallversicherungsverbände betreuen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, aber auch eine Vielzahl von Personengruppen, die versichert sind, ohne in einem Beschäftigungsverhältnis zu stehen (beispielsweise Kinder in Tageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Arbeitssuchende, bestimmte ehrenamtlich Tätige, Helfende in Unglücksfällen, Blutspender und Blutspenderinnen). Im Land Bremen und den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ist die UK Bremen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst und die zuvor genannten Personengruppen der zuständige Unfallversicherungsträger.

Ist Ihnen unklar, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, können Sie sich gerne bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung unter Telefonnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen. Dort gibt man Ihnen gern Auskunft und verbindet Sie gegebenenfalls direkt weiter.

Im Internet finden Sie ansonsten auch die Kontaktdaten der Unfallversicherungsträger.

Für berufsbedingte COVID-19-Erkrankungen, also für COVID-19-Erkrankungen als Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit, wurde ein medizinisches Maßnahmenpaket entwickelt. Dieses Post-COVID-Programm reicht von der Beratung und Diagnostik bis hin zu stationärer Rehabilitation und ambulanter Nachbetreuung und wird in allen Akut- und Rehakliniken der BG Kliniken angeboten.

Wichtig

Betroffene, die ein solches Angebot in einer BG Klinik wahrnehmen wollen, wenden sich dazu bitte zuerst an ihre Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft.

Das Post-COVID-Programm beinhaltet:

  • Post-COVID-Beratung: Fachärztliche Ersteinschätzung.
  • Post-COVID-Sprechstunde: Gemeinsam mit den Betroffenen wird hier ermittelt, ob sie am stationären Post-COVID-Check teilnehmen oder ein anderes der angebotenen Rehaverfahren wahrnehmen sollten. Die Untersuchung erfolgt je nach Krankheitsbild durch verschiedene Fachärztinnen und Fachärzte und unter Begleitung des Rehamanagements der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Weiterhin kann die Sprechstunde im Rahmen des Post-COVID-Programms auch zur ambulanten Nachbetreuung genutzt werden.
  • Post-COVID-Check: Der Post-COVID-Check ist ein umfassendes Diagnostikverfahren. Es wird stationär in einer BG Klinik durchgeführt und dauert bis zu zehn Tagen. Ziel ist die Entwicklung eines maßgeschneiderten Therapie- und Rehakonzepts für Betroffene. Dazu gehört eine ausführliche neurologische und psychologische Diagnostik sowie – abhängig vom Beschwerdebild – pulmonale und kardiale Untersuchungen. Bei Bedarf werden konsiliarisch andere Fachdisziplinen wie Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Urologie, Immunologie, Psychiatrie, Gastroenterologie oder Rehamedizin hinzugezogen. Der Post-COVID-Check wird durch das Rehamanagement des zuständigen Unfallversicherungsträgers begleitet.
  • Rehaverfahren: Die BG Kliniken zeichnen sich aus durch eine integrierte Rehabilitation, die individuell an die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten angepasst wird und auf aktivierende Gesundheitsförderung abzielt. Zu den bewehrten Rehaverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung gehören die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung, die Komplexe Stationäre Rehabilitation und die Arbeitsplatzbezogene Muskuloskelettale Rehabilitation sowie die Tätigkeitsorientierte Rehabilitation. Spezielle Rehaverfahren des Post-COVID-Programms sind die Neurogische Rehabilitation und die in der BG Klinik für Berufskrankheiten Bad Reichenhall entwickelte Post-COVID-Rehabilitation bei Atemwegs- und Herzkreislaufproblemen.