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Leistungsgrundsätze

Das übergeordnete Prinzip der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass die Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten (Prävention), die Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit (Rehabilitation) und die finanziellen Leistungen aus „einer Hand“ erbracht werden. Dieses Prinzip ermöglicht einen umfassenden Schutz der Versicherten und bei Einritt eines Versicherungsfalls eine schnelle und umfassende Leistungserbringung.

Ob bei der Prävention oder bei der Rehabilitation: durch den weitgespannten Generalauftrag „mit allen geeigneten Mitteln“ steht uns ein entsprechender Gestaltungsspielraum zur Verfügung. Dies ist auch der Grund dafür, dass unsere Leistungen zum Beispiel in der Rehabilitation häufig über die ausreichenden und notwendigen Mittel in anderen Sozialversicherungszweigen hinausgehen.

Die UK Bremen leitet das Verwaltungsverfahren auf Grundlage von Unfall- beziehungsweise Berufskrankheiten-Anzeigen sowie von Arztberichten im Regelfall "von Amts wegen" ein. Die Versicherten selbst müssen für die Einleitung des Verfahrens somit keinen Antrag stellen.

In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt das sogenannte Sach- und Dienstleistungsprinzip. Die Versicherten erhalten zum Beispiel medizinische Leistungen, ohne dafür selbst in Vorleistung treten zu müssen. Die Leistungserbringer rechnen direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Der Vorteil ist, dass beispielsweise das Arzt-Patienten-Verhältnis nicht von Zahlungsangelegenheiten beeinflusst wird.

Dieser Grundsatz bringt zum Ausdruck, dass es nach dem Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit höchste Priorität hat, die Gesundheit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen. Eine Rente als finanzielle Entschädigungen wir erst geleistet, wenn alle Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft wurden und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit verblieben ist.

Die von der UK Bremen gewährten Geldleistungen werden jährlich entsprechend der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Dies geschieht auf gesetzlicher Grundlage und erfolgt bei den Renten beispielsweise zu dem Zeitpunkt, zu dem auch die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden.

Die UK Bremen erhebt für das Verwaltungsverfahren keine Gebühren oder Auslagen. Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel brauchen die Versicherten keine Zuzahlungen zu leisten. Ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen, wie zum Beispiel für Porto oder einen Rechtsanwalt, besteht jedoch nicht.