Die UK Bremen ist insbesondere zuständig für die Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung im Landes- und Kommunalbereich. So sind das Land Bremen und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven Mitgliedsunternehmen und ihre Beschäftigten in den Verwaltungen, Anstalten und nachgeordneten Einrichtungen Versicherte der UK Bremen.
Darüber hinaus sind über das Land Bremen und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven bestimmte Personengruppen versichert. Nach § 128 SGB 7 sind dies für das Land Bremen beispielsweise Kinder während der Teilnahme an vorschulischen Sprachförderkursen, Kinder bei der Betreuung durch anerkannte Tagespflegepersonen sowie Hilfeleistende bei Unglücksfällen. Über die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sind dagegen gemäß § 129 SGB 7 unter anderem nicht erwerbsmäßig tätige häusliche Pflegepersonen versichert.