Die Unfallkasse Bremen ist
eine Unfall-Versicherung.
Die Unfallkasse Bremen arbeitet für
das Land Bremen:
Die Unfall-Versicherung ist zum Beispiel für
Sie müssen keinen Antrag dafür machen.
Sie müssen kein Geld bezahlen.
Sie müssen diese Versicherung bekommen.
Das steht im Gesetz.
Darum ist die Unfallkasse Bremen
eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Es soll keine Unfälle bei der Arbeit in Ämtern,
Kitas oder Schulen vom Land Bremen geben.
Das ist eine wichtige Aufgabe
von der Unfallkasse Bremen.
Aber vielleicht haben Sie mal einen Unfall.
Zum Beispiel
Dafür gibt es die Unfall-Versicherung
von der Unfallkasse Bremen.
Die Unfallkasse Bremen kümmert sich dann
um die richtigen Ärzte für eine Behandlung.
Sie kümmert sich auch darum,
Das Büro von der Unfallkasse Bremen
ist in der Überseestadt.
Die Adresse ist:
Konsul-Smidt-Straße 76 a
28217 Bremen
Die Öffnungs-Zeiten sind:
Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 15 Uhr.
Freitag von 9 Uhr bis 13:30 Uhr.
Sie können einen Brief schreiben
Die Adresse für Briefe ist:
Unfallkasse Bremen
Postfach 10 68 07
28068 Bremen
Sie können anrufen
Die Telefon-Nummer ist:
0421 350 12 0
Sie können ein Fax schicken
Die Fax-Nummer ist:
0421 350 12 14
Sie können eine E-Mail schreiben
Die E-Mail-Adresse ist:
office@ukbremen.de
Der Text ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., 2018.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung gehört zur deutschen Sozial-Versicherung.
Die Sozial-Versicherung ist für alle Menschen in Deutschland.
In dem Heft "Ihre gesetzliche Unfall-Versicherung - Informationen in Leichter Sprache" gibt es dazu viele weitere Informationen.
Weitere Informationen in Leichter Sprache gibt es auf einer Internet-Seite der gesetzlichen Unfall-Versicherung.
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Der Text ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie diese Internet-Seite nutzen können.
Ganz oben ist ein weißer Bereich:
Dort sehen Sie:
Neben dem Logo steht ein Name.
Das ist der Name von der Internet-Seite.
Die Internet-Seite ist von der Unfallkasse Bremen.
Die Suche finden Sie ganz oben rechts.
Im Suchfeld steht: Suche starten.
Geben Sie dort ein Wort ein, das Sie suchen.
Klicken Sie dann auf die Lupe oder auf Enter.
Dann sehen Sie eine Liste mit Ergebnissen.
Die Ergebnisse sind von der Internet-Seite,
auf der Sie gerade sind.
Unter dem weißen Bereich oben finden Sie verschiedene Themen:
Sie können auf die Themen klicken.
Dann bekommen Sie mehr Infos zum Thema.
Oder Sie gehen mit dem Maus-Zeiger auf das Thema.
Dann können Sie Überschriften zu dem Thema lesen.
Sie können immer sehen, wo Sie gerade auf der Internet-Seite sind.
Das steht unter den Überschriften.
Es stehen dort die Überschriften von dem Bereich,
in dem Sie gerade sind.
Zum Beispiel:
Sie sind im Bereich Versicherte Personen.
Der Bereich gehört zu Versicherung.
Das sieht dann so aus:
Unten auf der Internet-Seite finden Sie diese Bereiche:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.