Bremer und Bremerhavener Kinder in staatlich anerkannten Tageseinrichtungen und Betreuungen durch Tagesmütter oder Tagesväter sind bei der UK Bremen gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz ist für die Eltern beitragsfrei, denn die Kosten trägt die Freie Hansestadt Bremen. Damit Unfälle aber gar nicht erst entstehen, konzentriert sich die UK Bremen besonders auf die Präventionsarbeit.
Sicherheit und Gesundheit fördern
Auf der Grundlage neuester Erkenntnisse werden Programme gestartet, damit sich Kinder gesund entwickeln. Dazu schult die UK Bremen Erzieherinnen und Erzieher sowie Träger-, Leitungs- und Aufsichtspersonal in ihren Seminaren. Auch zum Thema Stress, Konflikte und Überbelastung bei Erzieherinnen und Erziehern ist etwas dabei. Übrigens: die Teilnehmer kostet das keinen Cent!
Wer sich sicher fühlt und Halt hat, der fällt auch nicht so schnell. Deshalb unterstützt die UK Bremen Programme und führt Projekte durch, die den Halt von Kindern und Pädagoginnen und Pädagogen im weitesten Sinn fördern.
Je früher, desto besser: die UK Bremen berät Sie in allen Angelegenheiten, die Sicherheit und Gesundheit in Ihrer Kita betreffen, beispielsweise:
Schaubild - Hygiene beim Wickeln (pdf, 463.7 KB)
Handlungshilfe - Kindertagespflege (pdf, 112 KB)
DGUV Information - Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen (pdf, 354.1 KB)
Formular zur Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen (pdf, 472.8 KB)
Formular zur Medikamentengabe in der Kindertagespflege (pdf, 473.6 KB)
Handlungshilfe - Erhöhte Spielebenen (pdf, 168.1 KB)
Umfassende Informationen zu baulichen Anforderungen an Mehrzweck-, Gruppen- und anderen Räumen in Kindertageseinrichtungen, aber auch Anregungen zur sicheren und naturnahen Gestaltung von Außenanlagen finden Sie auf der Seite "Sichere Kita".
Wichtig ist es, im Verletzungsfall das nach Art und Schwere der Verletzung richtige Transportmittel zu wählen. Ersthelfer, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sollten dabei nach bestem Wissen entscheiden. Sie können, falls ihre Wahl unbeabsichtigt nicht angemessen war, nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Bei leichten Verletzungen (kleine Schürf- oder Schnittwunden, Splitter unter der Haut, leichte Prellungen an Armen oder Händen) kann der Verletzte zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Taxi zum nächstgelegenen Arzt gebracht werden. Es können in diesen Fällen auch zunächst die Eltern benachrichtigt werden, die so die Möglichkeit haben, ihr Kind zu einem Arzt ihrer Wahl zu bringen.
Kleinere und manchmal auch schwere Unfälle sind in Kindertagesstätten oder Schulen leider gar nicht so selten. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand etwa registrierten im Jahr 2017 insgesamt 1.212.550 meldepflichtige Schulunfälle – also Unfälle beim Besuch der Schule, einer Kindertagesstätte oder der Universität.
Wenn etwas passiert ist, müssen die Verletzten umgehend versorgt und, falls nötig, zum Arzt oder ins Krankenhaus transportiert werden. Je nach Alter des Kindes und der Art der Verletzung sollte eine andere Person (Lehrkraft, Hausmeister, Sekretärin, Mitschüler) als Begleitperson zum Allgemeinmediziner, Hausarzt oder Kinderarzt mitgehen. Kindergartenkinder müssen auf jeden Fall begleitet werden.
Die Begleitperson ist ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Beeinträchtigt eine leichte Verletzung die Gehfähigkeit (Verletzung am Fuß oder am Bein), können die Verletzten auch mit einem privaten PKW transportiert werden. Hierbei stehen sowohl der Fahrer als auch der Verletzte selbst unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Kosten für diesen Transport übernimmt die zuständige Unfallkasse. Leichte Unfälle, die keine ärztliche Behandlung erfordern, sollten ins Verbandbuch eingetragen werden. So bleiben alle Ansprüche bei eventuell später auftretenden Unfallfolgen gewahrt.
Um den Transport mit einem Taxi unbürokratisch zu ermöglichen, erhalten Sie bei der Unfallkasse „Taxi-Fahraufträge“, die Ihnen die bargeldlose Beauftragung eines Taxiunternehmens zum Transport eines durch einen Unfall verletzten Kindes ermöglichen. Der „Taxi-Fahrauftrag“ ist nach einem Unfall nur für die Fahrt zur ärztlichen Erstversorgung zu verwenden.
Bei schweren Verletzungen (Knochenbruch, schwere Prellung, Gehirnerschütterung, stark blutende Wunde, Bewusstlosigkeit) ist ein professioneller Transport mit fachkundiger Begleitung im Rettungswagen, im Notarztwagen oder im Notfall sogar mit dem Hubschrauber erforderlich.
Können Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher die Schwere der Verletzung nicht einschätzen, sollte ein Arzt über den Transport entscheiden.