Der Geschäftsführer der UK Bremen führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte, soweit durch Gesetz oder sonstiges Recht nichts Abweichendes bestimmt ist. Er vertritt die UK Bremen insoweit gerichtlich und außergerichtlich. Der Geschäftsführer ist beratendes Mitglied des Vorstandes und Dienstvorgesetzter des Personals.
Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung gewählt.