Bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit zahlt die UK Bremen nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Verletztengeld. Das Verletztengeld ist höher als das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung und wird in unserem Auftrag von der jeweiligen Krankenkasse ausgezahlt. Von dem Verletztengeld werden die Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Übergangsgeld wird gezahlt, wenn Versicherte infolge eines Versicherungsfalls an einer berufsfördernden Maßnahme teilnehmen und deswegen keine (ganztägige) Erwerbstätigkeit ausüben können. Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich nach den Einkommensverhältnissen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit und den Familienverhältnissen des Verletzten oder Erkrankten zur Zeit der Maßnahme.
Hinterlassen die Folgen des Versicherungsfalls trotz der hochwertigen medizinischen Versorgung bleibende Schäden, zahlt die UK Bremen eine Verletztenrente. Die Höhe der Rente hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab. Entscheidend sind der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit, der mindestens 20% betragen muss, und der Jahresarbeitsverdienst. Dabei handelt es sich um das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen, welches in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall erzielt wurde.
Leider geschehen auch immer wieder tödliche Arbeitsunfälle, Wegeunfälle oder Berufskrankheiten. Mit der Gewährung von Überführungskosten, Sterbegeld und Hinterbliebenenrenten versuchen wird, dass zu der an sich schon schwierigen Situation nicht auch noch finanzielle Notlagen hinzukommen.
Wenn Versicherte infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass sie in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt, eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege gewährt. Die Höhe der Pflegeleistungen richtet sich nach dem Gesundheitsschaden und dem dadurch bedingten Umfang der notwendigen Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens.
Wer sich im Interesse der Allgemeinheit einsetzt, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall Hilfe leistet und sich dabei selbst verletzt, erhält zu den gesetzlichen Leistungen auf Grundlage der Satzung der UK Bremen sogenannten Mehrleistungen
Fallen bei der Ausführung der Heilbehandlung oder bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Reisekosten an, können diese nach bestimmten Sätzen erstattet werden.