Erste Hilfe
Allgemeines zur Ersten Hilfe
Jedes Unternehmen und jede Einrichtung ist für die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb verantwortlich. Sie müssen dafür sorgen, dass eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung steht. Wie viele Ersthelfer zur Verfügung stehen müssen, hängt von der Art und dem Wesen der Betriebsstätte ab und ist durch entsprechende Rechtsvorschriften festgelegt:
- In Verwaltungsbetrieben mindestens 5% und in allen sonstigen Betrieben müssen mindestens 10% der Beschäftigten als Ersthelfer zur Verfügung stehen.
- In Kindertageseinrichtungen muss mindestens ein Ersthelfer je Kindergruppe vorhanden sein.
- In Schulen sollen alle Lehrkräfte Erste Hilfe leisten können.
- Damit Ersthelfer wirksam Hilfe leisten können, müssen sie aus- und regelmäßig fortgebildet werden. Die dazu von uns anerkannten Ausbildungsangebote sind inhaltlich auf die verschiedenen Bereiche abgestimmt:
In allen Verwaltungen und sonstigen Mitgliedsbetrieben (außer in Kindertageseinrichtungen und Schulen) erfolgt die Ausbildung der Ersthelfer in einem neun Unterrichtseinheiten umfassenden Grundlehrgang. Die "Auffrischung" erfolgt alle zwei Jahre in einem neun Unterrichtseinheiten umfassenden Erste Hilfe Training. - Die Fortbildung der Ersthelfer in Kindertageseinrichtungen erfolgt mit einem speziellen Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen im Rahmen des zweijährigen Turnus.
- Die Fortbildung der Ersthelfer an Schulen erfolgt alle drei Jahre mit dem Fortbildungslehrgang Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (Schule).
Regelungen für die Kostenübernahme
- Für Verwaltungen beziehungsweise sonstige Mitgliedsbetriebe trägt die UK Bremen die Kosten der Aus- und Fortbildung der Beschäftigten (außer für Beamtinnen und Beamte), die zur Sicherstellung einer ausreichend verfügbaren Anzahl von Ersthelfern notwendig ist.
- Für Erzieherinnen und Erzieher der Kindertageseinrichtungen sowie für Tagespflegepersonen werden von der UK Bremen alle zwei Jahre die Kosten für den Fortbildungskurs übernommen.
- Für Lehrkräfte der Schulen trägt die UK Bremen alle drei Jahre die Kosten.
- Kosten für eine Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung können leider nicht übernommen werden, wenn die Personen folgenden Gruppen angehören: Personen mit sanitätsdienstlicher / rettungsdienstlicher Qualifikation insbesondere Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten. Berufe des Gesundheitswesens, insbesondere Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Hebammen, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer, Altenpfleger, Arzthelfer, Medizinische Bademeister, Physiotherapeuten, Schwesternhelfer, Pflegediensthelfer, Fachangestellte für Bäderbetriebe sowie approbierte Ärzte bzw. Zahnärzte.
Verfahren / Ablauf
Wenn Sie in einem Verwaltungsbetrieb, einer Kita / Schule oder einem sonstigen Mitgliedsbetrieb beschäftigt sind und einen Erste-Hilfe-Kurs belegen möchten, wenden Sie sich zunächst an die UK Bremen. Auf Antrag erhalten Sie von uns Ausbildungsgutscheine. Das Antragsformular finden Sie weiter unten. Senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular. Wir übersenden Ihnen umgehend für jeden Teilnehmer aus Ihrem Hause Gutscheine mit deren Namen, die Sie bei einer der genannten Erste-Hilfe-Organisationen einlösen können und bei Kursbeginn bitte beim Seminarleiter abgeben. Die Erste-Hilfe-Organisation rechnet direkt mit uns ab. Für Sie entstehen keine weiteren Aufwendungen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nur für Teilnehmer die Ausbildungskosten übernehmen können, für die ein Ausbildungsgutschein vorliegt.
Anbieter von anerkannten Erste-Hilfe-Kursen
Die ermächtigten Ausbildungsorganisationen sind aktell auf der Seite "Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der VBG" einzusehen.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch. Bitten wenden Sie sich an Frau
Assistenz der Präventionsleitung
Rechnungswesen, Ansprechpartnerin für Erste Hilfe
Konsul-Smidt-Str. 76 a
28217 Bremen