Jedes Unternehmen und jede Einrichtung ist für die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb verantwortlich. Sie müssen dafür sorgen, dass eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung steht. Wie viele Ersthelfer zur Verfügung stehen müssen, hängt von der Art und dem Wesen der Betriebsstätte ab und ist durch entsprechende Rechtsvorschriften festgelegt:
Wenn Sie in einem Verwaltungsbetrieb, einer Kita / Schule oder einem sonstigen Mitgliedsbetrieb beschäftigt sind und einen Erste-Hilfe-Kurs belegen möchten, wenden Sie sich zunächst an die UK Bremen. Auf Antrag erhalten Sie von uns Ausbildungsgutscheine. Das Antragsformular finden Sie weiter unten. Senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular. Wir übersenden Ihnen umgehend für jeden Teilnehmer aus Ihrem Hause Gutscheine mit deren Namen, die Sie bei einer der genannten Erste-Hilfe-Organisationen einlösen können und bei Kursbeginn bitte beim Seminarleiter abgeben. Die Erste-Hilfe-Organisation rechnet direkt mit uns ab. Für Sie entstehen keine weiteren Aufwendungen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nur für Teilnehmer die Ausbildungskosten übernehmen können, für die ein Ausbildungsgutschein vorliegt.
Die ermächtigten Ausbildungsorganisationen sind aktell auf der Seite "Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der VBG" einzusehen.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch. Bitten wenden Sie sich an Frau
Anmeldeformular "Erste Hilfe Kita" zum Download (pdf, 706.5 KB)
Anmeldeformular "Erste Hilfe – Grund- und Förderschule" zum Download (pdf, 706.8 KB)
Anmeldeformular "Erste Hilfe – weiterführende/berufsbildende Schule" zum Download (pdf, 712.4 KB)
Anmeldeformular "Erste Hilfe Verwaltungsbetrieb" zum Download (pdf, 724.6 KB)