Die Versicherten von Mitgliedsbetrieben sollten bis zunächst 30. Mai 2020 an keiner Aus- oder Fortbildung zum Ersthelfer oder zur Ersthelferin teilnehmen, um sich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Mit dieser dringenden Empfehlung folgt die UK Bremen den derzeitigen Vorgaben der politischen Entscheidungsgremien.
Sind bereits Teilnehmende zu Ersthelferkursen in den nächsten Wochen bis Ende April angemeldet und diese Kurse nicht bereits durch die ausbildende ermächtigte Stelle abgesagt worden, sollten sich die Mitgliedsbetriebe umgehend mit der ermächtigten Stelle wegen einer Verschiebung der Aus- oder Fortbildung in Verbindung zu setzen.
Nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" haben Unternehmensleitungen dafür zu sorgen, dass Ersthelfer in Betrieben in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Kann diese Frist aufgrund der Kurs-Absagen nicht eingehalten werden, sollten die Kurse nach Wiederaufnahme des Regelbetriebs nachgeholt werden. Bei deutlicher Überschreitung oder in Zweifelsfällen sollte erneut eine Teilnahme an einer Ersten-Hilfe-Ausbildung erfolgen.