Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind für die Behandlung von Unfallverletzten besonders qualifizierte Ärzte.
Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist erforderlich, wenn
Bei leichten Verletzungen werden die Unfallverletzten vom Durchgangsarzt zur weiteren Behandlung an den Hausarzt überwiesen. In diesen Fällen überwacht der Durchgangsarzt das Heilverfahren.
Unfallverletzte mit isolierten Augen- oder islolierten Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen können sich auch direkt bei einem entsprechenden Facharzt vorstellen.
In einer Datenbank der DGUV können Sie die zugelassenen Durchgangs-Ärzte in Ihrer Region suchen: