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Durchgangsarzt-Suche

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sollten Verletzten unbedingt einen zugelassenen Durchgangsarzt aufsuchen

Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind für die Behandlung von Unfallverletzten besonders qualifizierte Ärzte.

Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist erforderlich, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Bei leichten Verletzungen werden die Unfallverletzten vom Durchgangsarzt zur weiteren Behandlung an den Hausarzt überwiesen. In diesen Fällen überwacht der Durchgangsarzt das Heilverfahren.

Unfallverletzte mit isolierten Augen- oder islolierten Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen können sich auch direkt bei einem entsprechenden Facharzt vorstellen.

In einer Datenbank der DGUV können Sie die zugelassenen Durchgangs-Ärzte in Ihrer Region suchen:

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