Diese Regelung zu Aufgaben und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Unternehmen wurde am 01.01.2011 eingeführt. Ziel der Vorschrift ist unter anderem ein bedarfsorientierter Einsatz der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Unternehmer und Führungskräfte erhalten die Möglichkeit den Betreuungsbedarf auf Basis der betriebsindividuellen Anforderungen festzulegen. Eine höhere Transparenz der Leistungen ist gegeben. Der Inhalt der Beratungsleistung steht somit im Vordergrund. Gefördert wird der betriebsinterne Dialog zum Betreuungsumfang unter anderem mit den Personal- und Betriebsräten. Für kleinere Unternehmen sind Sonderformen der Betreuung möglich: