Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Beschäftigte sind daher im weiteren Sinne alle Arbeitnehmer, wie zum Beispiel Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Praktikanten. Hierzu zählen auch die in privaten Haushalten beschäftigten Personen.
Wenn Sie beispielsweise in einer Verwaltung, einem Kindergarten, einer Schule, einem Krankenhaus oder bei einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Bremen oder der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven beschäftigt sind, gehören Sie zum Kreis der versicherten Personen, die bei der UK Bremen gesetzlich unfallversichert sind.
Beamtinnen und Beamte haben gegenüber ihrem Dienstherrn einen Anspruch auf Unfallfürsorge und gehören daher nicht zu den versicherten Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung.