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Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die auch über die notwendige sicherheitstechnische Fachkunde verfügen (§7, Arbeitssicherheitsgesetz). Für Mitgliedsunternehmen der UK Bremen wird ein entsprechender Ausbildungslehrgang angeboten (§ 4, DGUV-Vorschrift 2).

Informationen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Information zum Ausbildungslehrgang (Fernlehrgang)

Ansprechpartner bei der UK Bremen

Bei Fragen zur betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin

Kristina Bollhorst

Leitung Prävention
Aufsichtsperson

Konsul-Smidt-Str. 76 a
28217 Bremen