Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die auch über die notwendige sicherheitstechnische Fachkunde verfügen (§7, Arbeitssicherheitsgesetz). Für Mitgliedsunternehmen der UK NRW wird ein entsprechender Ausbildungslehrgang angeboten (§ 4, DGUV-Vorschrift 2).
Informationen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Information zum Ausbildungslehrgang (Fernlehrgang)
Bei Fragen zur betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner